AGB Affiliate

AGB für Affiliate

Kooperationsvereinbarung

Duftglück GmbH | Boveristraße 30-34 | 68309 Mannheim | Deutschland

nachstehend “MARKE” oder „PARTNER“ genannt

 

 

1. Vertragsgegenstand

1.1. Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Hinblick

auf die Vermarktung der Produkte von MARKE durch Vertragspartner*in.

1.2. Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

1.3. Vertragspartner*in ist bei der Vertragserfüllung selbständig tätig. Er/Sie

verwendet eigene Betriebsmittel zur Erstellung der Postings und bestimmt

insbesondere seinen Tätigkeitsort und die jeweilige Leistungszeit selbst.

1.4. MARKE beurteilt im Einzelfall und auf eigene Gefahr, ob die/der

Vertragspartner*in selbständig künstlerische beziehungsweise publizistische Werke

oder Leistungen erbringt und MARKE zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist.

Soweit Vertragspartner*in sich bei der Vermittlung von Aufträgen der Dienste einer

Agentur bedient (Kommissionsgeschäft), wir klargestellt, dass im Falle einer

Abgabepflicht MARKE selbst zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist (§ 25 Abs. 3

Satz 2 KSVG) und insofern die Agentur von Vertragspartner*in für das an

Vertragspartner*in zu zahlenden Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 1 KSVG nicht

abgabepflichtig ist (keine doppelte Abgabepflicht) und dementsprechend auch keinen

Anspruch auf Erstattung von KSA gegenüber MARKE besteht.

2. Leistungen Vertragspartner*in 2.1. Der Partner ist für die Leistungserbringung

gemäß Buchungsangebot verantwortlich. Bei der Leistungserbringung besteht für

den Partner künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen

projektbezogenen Vorgaben aus dem Briefing von MARKE zu beachten sind.

2.2. Vertragspartner*in ist verpflichtet, den Unternehmensnamen MARKE in jedem

veröffentlichten Posting aus diesem Vertragsverhältnis zu verlinken und namentlich

zu erwähnen.

2.4. Für eine etwaige werbliche Kennzeichnung der Beiträge ist der Partner allein

und ausschließlich verantwortlich.2.5. Die in den Postings enthaltenen Links, die MARKE zur Verfügung stellt, dürfen

nicht von Vertragspartner*in oder den von ihr/ ihm beauftragten Personen (z.B.

Management) verändert werden.

2.6. Die Veröffentlichung der Leistung erfolgt am vereinbarten Datum / im

vereinbarten Zeitraum gem. Briefing. Zur fortlaufenden Kontrolle und Optimierung der

Postings wird der Influencer MARKE die Insights (insbesondere Click Rates und

Reichweitenanalyse) der Kanäle unaufgefordert, spätestens mit Rechnungsstellung

zur Verfügung stellen.

3. Leistungen MARKE

3.1. MARKE verpflichtet sich, Vertragspartner*in die für die Erstellung der Posts

benötigten MARKE-Produkte im hierfür erforderlichen Umfang und nach individueller

Absprache zur Verfügung zu stellen.

3.2. Die von MARKE dem Influencer kostenlos zur Verfügung gestellten MARKE-

Produkte sind Sachzuwendungen und verbleiben auch nach der Kooperation im

Eigentum des Influencers. Die Versteuerung der Sachzuwendungen erfolgt durch

MARKE (Pauschalversteuerung von Geschenken gem. § 37b EStG).

3.3. Des Weiteren wird MARKE dem Influencer gegebenenfalls Bild- und Textmaterial

in geeigneten Dateiformaten kostenlos zur Verfügung stellen.

3.4. Die vom Influencer jeweils in den Postings anzugebenden personalisierten

Rabattcodes wird MARKE dem Partner rechtzeitig zur Verfügung stellen. MARKE ist

berechtigt, persönliche Rabattcodes zeitlich zu befristen beziehungsweise nach

eigenem Ermessen zu sperren, soweit diese auf einer öffentlichen

Gutscheinplattform bzw. außerhalb der vertraglich vereinbarten Kanäle durch Dritte

weiterverbreitet werden.

4. Vergütung

4.1. Der Influencer erhält von MARKE eine Vergütung in Höhe

von dem vereinbarten Buchungsangebots.

4.2. Die Bezahlung erfolgt ab einer Auszahlungshöhe von 10 Euro. 

4.3. Mit der Zahlung der vorstehenden Vergütung sind sämtliche Ansprüche des

Influencers gegen MARKE aus dieser Kooperation abgegolten.

5. Rechte Dritter

5.1. Der Influencer verpflichtet sich dazu, seinen personalisierten Rabattcode

lediglich auf der im Vertrag vereinbarten Plattform und unter seinem eigenen Handle

zu bewerben. Sollte der Rabattcode auf einer öffentlichen Gutscheinplattform

veröffentlicht werden, verpflichtet sich der Influencer dazu, MARKE unverzüglich

nach Kenntnisnahme davon zu informieren.6. Gewährleistung & Haftung

6.1. Ist die Leistung des Partners mangelhaft, kann MARKE die gesetzlichen

Gewährleistungsansprüche geltend machen (§ 634 BGB ff.).

6.2. Der Influencer haftet für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche

Zulässigkeit seiner Postings allein. Eine Inanspruchnahme von MARKE ist auch bei

Freigabe des Postings durch MARKE ausgeschlossen.

7. Geheimhaltung

7.1. Die Parteien werden Inhalt und Bedingungen der Kooperation mit MARKE,

sowie hierbei bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils

anderen Partei wie z.B. Geschäftsergebnisse, Methoden des Marketings, Projekte

und Planungen, Budgets, Auftragsbedingungen, Verträge über Lizenzen und

Produktionen während der Laufzeit der Kooperation und auch nach deren

Beendigung vertraulich behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur zum

Zwecke der Durchführung der Kooperation verwendet werden und sind vor einer

Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen.

7.2. Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen ist die Weitergabe der

Informationen an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater oder in Erfüllung

einer Rechtspflicht.

8. Datenschutz

8.1. Der Partner willigt hiermit in die Bearbeitung und Speicherung der von ihm im

Rahmen der Kooperation angegebenen personenbezogenen Daten ein. MARKE

versichert, alle gespeicherten Daten sorgsam zu behandeln und ausschließlich im

Rahmen der Kooperation und nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen

zu verarbeiten.

9. Allgemeine Pflichten des Influencers

9.1. Der Partner wird über die bezeichneten Kanäle in einer, der jeweiligen Social-

Media-Plattform angemessenen Weise und qualitativ hochwertigen Aufmachung

(Bildqualität, Sprache) MARKE-Produkte bewerben. Bei allen Postings muss das

beworbene MARKE-Produkt klar erkennbar sein. Der inhaltliche und kontextuelle

Fokus der Beiträge soll auf den MARKE-Produkten liegen. Die Beiträge müssen frei

von Werbung für Produkte oder Dienstleistungen von MARKE-Wettbewerbern sein

und dürfen ausschließlich positive Äußerungen über MARKE und MARKE-Produkte

enthalten. Während der Dauer der Kooperation wird sich der Influencer nicht in einer

Weise über MARKE und/oder MARKE-Produkte äußern, die geeignet ist, das

Ansehen und den guten Ruf von MARKE in der Öffentlichkeit negativ zu

beeinträchtigen. Auf Nachfragen potentieller Kunden wird der Influencer kompetent

reagieren und derartige Rückfragen fachgerecht beantworten. Eine Nennung anderer

Produkte, zB. als Vergleich ist ausdrücklich nicht gewünscht. Der Partner ist sonst

redaktionell frei.