AGB Affiliate
AGB für Affiliate
Kooperationsvereinbarung
Duftglück GmbH | Boveristraße 30-34 | 68309 Mannheim | Deutschland
nachstehend “MARKE” oder „PARTNER“ genannt
1. Vertragsgegenstand
1.1. Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Hinblick
auf die Vermarktung der Produkte von MARKE durch Vertragspartner*in.
1.2. Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
1.3. Vertragspartner*in ist bei der Vertragserfüllung selbständig tätig. Er/Sie
verwendet eigene Betriebsmittel zur Erstellung der Postings und bestimmt
insbesondere seinen Tätigkeitsort und die jeweilige Leistungszeit selbst.
1.4. MARKE beurteilt im Einzelfall und auf eigene Gefahr, ob die/der
Vertragspartner*in selbständig künstlerische beziehungsweise publizistische Werke
oder Leistungen erbringt und MARKE zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist.
Soweit Vertragspartner*in sich bei der Vermittlung von Aufträgen der Dienste einer
Agentur bedient (Kommissionsgeschäft), wir klargestellt, dass im Falle einer
Abgabepflicht MARKE selbst zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist (§ 25 Abs. 3
Satz 2 KSVG) und insofern die Agentur von Vertragspartner*in für das an
Vertragspartner*in zu zahlenden Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 1 KSVG nicht
abgabepflichtig ist (keine doppelte Abgabepflicht) und dementsprechend auch keinen
Anspruch auf Erstattung von KSA gegenüber MARKE besteht.
2. Leistungen Vertragspartner*in 2.1. Der Partner ist für die Leistungserbringung
gemäß Buchungsangebot verantwortlich. Bei der Leistungserbringung besteht für
den Partner künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen
projektbezogenen Vorgaben aus dem Briefing von MARKE zu beachten sind.
2.2. Vertragspartner*in ist verpflichtet, den Unternehmensnamen MARKE in jedem
veröffentlichten Posting aus diesem Vertragsverhältnis zu verlinken und namentlich
zu erwähnen.
2.4. Für eine etwaige werbliche Kennzeichnung der Beiträge ist der Partner allein
und ausschließlich verantwortlich.2.5. Die in den Postings enthaltenen Links, die MARKE zur Verfügung stellt, dürfen
nicht von Vertragspartner*in oder den von ihr/ ihm beauftragten Personen (z.B.
Management) verändert werden.
2.6. Die Veröffentlichung der Leistung erfolgt am vereinbarten Datum / im
vereinbarten Zeitraum gem. Briefing. Zur fortlaufenden Kontrolle und Optimierung der
Postings wird der Influencer MARKE die Insights (insbesondere Click Rates und
Reichweitenanalyse) der Kanäle unaufgefordert, spätestens mit Rechnungsstellung
zur Verfügung stellen.
3. Leistungen MARKE
3.1. MARKE verpflichtet sich, Vertragspartner*in die für die Erstellung der Posts
benötigten MARKE-Produkte im hierfür erforderlichen Umfang und nach individueller
Absprache zur Verfügung zu stellen.
3.2. Die von MARKE dem Influencer kostenlos zur Verfügung gestellten MARKE-
Produkte sind Sachzuwendungen und verbleiben auch nach der Kooperation im
Eigentum des Influencers. Die Versteuerung der Sachzuwendungen erfolgt durch
MARKE (Pauschalversteuerung von Geschenken gem. § 37b EStG).
3.3. Des Weiteren wird MARKE dem Influencer gegebenenfalls Bild- und Textmaterial
in geeigneten Dateiformaten kostenlos zur Verfügung stellen.
3.4. Die vom Influencer jeweils in den Postings anzugebenden personalisierten
Rabattcodes wird MARKE dem Partner rechtzeitig zur Verfügung stellen. MARKE ist
berechtigt, persönliche Rabattcodes zeitlich zu befristen beziehungsweise nach
eigenem Ermessen zu sperren, soweit diese auf einer öffentlichen
Gutscheinplattform bzw. außerhalb der vertraglich vereinbarten Kanäle durch Dritte
weiterverbreitet werden.
4. Vergütung
4.1. Der Influencer erhält von MARKE eine Vergütung in Höhe
von dem vereinbarten Buchungsangebots.
4.2. Die Bezahlung erfolgt ab einer Auszahlungshöhe von 10 Euro.
4.3. Mit der Zahlung der vorstehenden Vergütung sind sämtliche Ansprüche des
Influencers gegen MARKE aus dieser Kooperation abgegolten.
5. Rechte Dritter
5.1. Der Influencer verpflichtet sich dazu, seinen personalisierten Rabattcode
lediglich auf der im Vertrag vereinbarten Plattform und unter seinem eigenen Handle
zu bewerben. Sollte der Rabattcode auf einer öffentlichen Gutscheinplattform
veröffentlicht werden, verpflichtet sich der Influencer dazu, MARKE unverzüglich
nach Kenntnisnahme davon zu informieren.6. Gewährleistung & Haftung
6.1. Ist die Leistung des Partners mangelhaft, kann MARKE die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche geltend machen (§ 634 BGB ff.).
6.2. Der Influencer haftet für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit seiner Postings allein. Eine Inanspruchnahme von MARKE ist auch bei
Freigabe des Postings durch MARKE ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Parteien werden Inhalt und Bedingungen der Kooperation mit MARKE,
sowie hierbei bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils
anderen Partei wie z.B. Geschäftsergebnisse, Methoden des Marketings, Projekte
und Planungen, Budgets, Auftragsbedingungen, Verträge über Lizenzen und
Produktionen während der Laufzeit der Kooperation und auch nach deren
Beendigung vertraulich behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur zum
Zwecke der Durchführung der Kooperation verwendet werden und sind vor einer
Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen.
7.2. Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen ist die Weitergabe der
Informationen an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater oder in Erfüllung
einer Rechtspflicht.
8. Datenschutz
8.1. Der Partner willigt hiermit in die Bearbeitung und Speicherung der von ihm im
Rahmen der Kooperation angegebenen personenbezogenen Daten ein. MARKE
versichert, alle gespeicherten Daten sorgsam zu behandeln und ausschließlich im
Rahmen der Kooperation und nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen
zu verarbeiten.
9. Allgemeine Pflichten des Influencers
9.1. Der Partner wird über die bezeichneten Kanäle in einer, der jeweiligen Social-
Media-Plattform angemessenen Weise und qualitativ hochwertigen Aufmachung
(Bildqualität, Sprache) MARKE-Produkte bewerben. Bei allen Postings muss das
beworbene MARKE-Produkt klar erkennbar sein. Der inhaltliche und kontextuelle
Fokus der Beiträge soll auf den MARKE-Produkten liegen. Die Beiträge müssen frei
von Werbung für Produkte oder Dienstleistungen von MARKE-Wettbewerbern sein
und dürfen ausschließlich positive Äußerungen über MARKE und MARKE-Produkte
enthalten. Während der Dauer der Kooperation wird sich der Influencer nicht in einer
Weise über MARKE und/oder MARKE-Produkte äußern, die geeignet ist, das
Ansehen und den guten Ruf von MARKE in der Öffentlichkeit negativ zu
beeinträchtigen. Auf Nachfragen potentieller Kunden wird der Influencer kompetent
reagieren und derartige Rückfragen fachgerecht beantworten. Eine Nennung anderer
Produkte, zB. als Vergleich ist ausdrücklich nicht gewünscht. Der Partner ist sonst
redaktionell frei.